Intellectual Property Rights

02INTRODUCTION

Nein. Sowohl der Schutz geistigen Eigentums als auch Wissenstransfer zielen letztlich auf Verwertung ab. Um ökonomischen Mehrwert zu schaffen, steht bei Wissenstransfer der Austausch von Wissen im Vordergrund. Ideen, Technologien oder Innovationen, die durch Rechte geistigen Eigentums[1] geschützt sind, werden meist zu einem späteren Zeitpunkt verwertet. Der Schutz von IP und Wissenstransfer sind damit komplementäre Ansätze, die zum gleichen Ziel beitragen ( vergleiche: Intellectual Property Rights ).

Für Innovation und Kreativität sind Schutzrechte von hoher Bedeutung – wer leistet sich schon jahrelange Entwicklungsprojekte, wenn Kopieren viel günstiger ist? Im Rahmen der Innovation Union setzt die Kommission seit 2011 eine umfassende IPR-Strategie um.

Die Europäische IPR-Strategie versucht, dabei auch den Anforderungen modernen Medienkonsums, wie dem Internet, in Bezug auf IP-Themen gerecht zu werden. Ein neues Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung einer angemessenen Vergütung für Erfindungen und Innovationen auf der einen Seite und der Förderung eines möglichst breiten Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen auf der anderen Seite soll hergestellt werden.

Die Aktivitäten der Europäischen Kommission umfassen:

       
  •    

    Unterstützung von IPR-Angelegenheiten (Geheimhaltung, Patente), insbesondere für KMUs

       
  •    
  •    

    Ermutigen der Handelspartner zur Umsetzung von IPR-Regeln

       
  •    
  •    

    Überwachung der patent- und markenrechtbezogenen Gesetzgebung von Mitgliedstaaten

       
  •    
  •    

    Erarbeiten eines einheitlichen Patentschutzes in Europa und Setzen von Maßnahmen zur Verbesserungen der Patentverwertung

       
  •    
  •    

    Vergrößerung des Nutzens von Standards durch vereinfachte Lizensierungsprozesse für IPR

       
  •    
  •    

    Umsetzung harmonisierter Schutzrechte für Industriedesign und Vorschlag zur Harmonisierung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

       
  •    
  •    

    Untersuchung der Möglichkeit, einen Schutz für Herkunftsangaben von nicht-landwirtschaftlichen Gütern zu etablieren

       
  •    
  •    

    Anstrengungen zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums

       
  •    
  •    

    Durchführung von Kampagnen gegen Produktpiraterie und Fälschungen

       

[Vergleiche: Intellectual Property Rights, http://ec.europa.eu/growth/industry/intellectual-property]

Innovationen haben große Bedeutung für Wachstum, Arbeit und gesellschaftliche Herausforderungen. Um diese zu fördern, ist ein investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen wichtig. In dem Arbeitspapier Better Regulations for Innovation-Driven Investment at EU-Level (https://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/innovrefit_staff_working_document.pdf ), das 2016 herausgegeben wurde, betont die Kommission die Wichtigkeit eines hochqualitativen und kosteneffizienten Regulierungsrahmens für geistiges Eigentum und stellt zahlreiche konkrete Vorschläge und Initiativen vor.

Neben Veröffentlichung (Publikation, Patent etc.) und Schutz (z. B. Patent, Musterschutz) werden von Unternehmen häufig auch ganz andere Wege genutzt, um sich vor Nachahmung zu schützen. Im Rahmen eines 2013 durchgeführten Wirkungsmonitorings der FFG zeigte sich, dass Geheimhaltung und beschleunigte Entwicklung aus Sicht der österreichischen Unternehmen die wichtigsten Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums sind. 80 % der 406 befragten Unternehmen gaben an, dass Geheimhaltung zum Schutz ihres geistigen Eigentums wichtig (24 %) oder sehr wichtig (56 %) ist.

Durch beschleunigte Entwicklung als erstes Unternehmen mit einer Technologie am Markt zu sein, ist offenbar für 74 % der Unternehmen eine attraktive Strategie. Patente sind für die befragten Unternehmen offenbar weniger wichtig (44 %). [Siehe: Abbildung 2]

Patentierungstätigkeit öffentlicher Forschungsorganisationen und Universitäten zusammen mit Lizenzeinnahmen

Die Knowledge Transfer Study 2010 – 2012 (http://www.knowledge-transfer-study.eu/home.html) zeigt über die Patent-Situation der öffentlichen Forschungseinrichtungen und deren Verwertung in Österreich folgendes Bild:

Sowohl in Bezug auf Patentierungen als auch in Bezug auf Lizenzvereinbarungen und Einkommen aus Lizenzen liegt Österreich unter dem EU-Durchschnitt. Wurden im EU-Durchschnitt 4,5 Patente pro 1.000 Forschenden angemeldet, waren es in Österreich 2011 nur 2,9 Patente.

Des Weiteren lag Österreich mit 1,6 Lizenzvereinbarungen pro 1.000 Forschenden hinter dem EU-Durchschnittswert von 6,5. Die Lizenzeinnahmen pro 1.000 Forschenden fielen in Österreich mit 38.000 Euro, verglichen mit 399.000 Euro im EU-Durchschnitt, ebenfalls niedrig aus. [Siehe: Abbildung 3]

Wie aus der österreichischen ERA Roadmap hervorgeht, hat Österreich in den letzten Jahren diverse Anstrengungen unternommen, um diesen Rückstand aufzuholen und die Verwertung von öffentlich finanzierter Forschung zu forcieren. [Vergleiche: https://era.gv.at/object/document/2581]

Weiterführende Links:

Wie im Text angegeben:

Verknüpfte Bilddateien:

Abbildung 2: Bewertung der verschiedenen Strategien zum Schutz geistigen Eigentums durch Unternehmen

Quelle: Wirkungsmonitoring 2013: Sonderauswertung IPR, KMU-Forschung [Siehe: Wirkungsmonitoring der FFG Förderung, https://www.ffg.at/content/wirkung-der-ffg-foerderung]

Abbildung 3: Einkommen durch Lizenzen in Tausend Euro je 1.000 Forschenden nach Ländern

Quelle: MERIT, European Knowledge Transfer Indicator Survey 2011 and 2012 [Siehe: Knowledge Transfer Study 2010 – 2012, http://www.knowledge-transfer-study.eu/home.html]

 

[1] IPR, Intellectual Property Rights, also Schutzrechte von geistigem Eigentum